Anmeldung zum Schuljahr 2024/25

Der Zeitraum für Anmeldungen für die 5. Klassen an weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein ist vom 3. bis 12. März 2025.

Das Gymnasium Trittau veranstaltet für die Eltern der Viertklässlerinnen und Viertklässler, die ihr Kind am Gymnasium Trittau anmelden möchten, einen Informationsabend am Montag, den 17. Februar 2025 um 18:30 Uhr

Außerdem wird es für interessierte Viertklässlerinnen und Viertklässler sowie deren Eltern am Mittwoch, den 19. Februar 2024 um 15 Uhr die Möglichkeit zu einer Schulbesichtigung am Gymnasium Trittau geben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für diese Veranstaltung anmelden müssen. Informationen zu dieser Anmeldung, zur Anmeldung zur 5. Klasse und den zu den Info-Veranstaltungen finden Sie hier bzw. werden Ihnen über die Grundschule Ihres Kindes mitgeteilt.

Kapazitätsbeschränkung

Seit dem Schuljahr 2024/25 gilt eine vom Bildungsministerium festgelegte Kapazitätsbeschränkung für das Gymnasium Trittau auf Vierzügigkeit. Das heißt, dass die Aufnahme auf 116 Schülerinnen und Schüler in den neuen 5. Jahrgang begrenzt ist. Schülerinnen und Schüler, die in einer Gemeinde wohnen, die dem Schulverband Trittau (siehe unten) angehört, werden auf jeden Fall aufgenommen, selbst wenn die Kapazitätsgrenze dadurch überschritten werden muss. Gleiches gilt bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die (unabhängig vom Wohnort) dem Gymnasium Trittau zugewiesen werden. Wenn nach Aufnahme von Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden des Schulverbandes und jenen mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Kapazitätsgrenze von 116 Schülerinnen und Schülern noch nicht erreicht ist, werden die restlichen Plätze nach den folgenden Merkmalen vergeben:

  1. Geschwisterkind ist bereits am Gymnasium Trittau aufgenommen
  2. Losverfahren zum Auffüllen der eventuell noch verfügbaren Plätze

Selbstverständlich können Eltern, deren Kind nicht in einer Gemeinde des Schulverbandes wohnt, ihr Kind am Gymnasium Trittau anmelden. Die Entscheidung über die (Nicht-)Aufnahme wird bis zum 19.03.2025 getroffen und anschließend erhalten die Familien eine Aufnahmebestätigung oder einen Ablehnungs-bescheid.

Im letzten Jahr wurde die Kapazitätsgrenze nicht erreicht, sodass alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler von außerhalb des Schulverbandes aufgenommen werden konnten.

Folgende Gemeinden gehören dem Schulverband Trittau an: Basthorst, Grande, Grönwohld, Großensee, Hamfelde/St., Hohenfelde, Köthel/Lbg., Köthel/St., Kuddewörde, Lütjensee, Mühlenrade, Rausdorf, Sirksfelde, Trittau, Witzhave

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