Regelungen für Reiserückkehrende
Bei all den Lockerungen dieser Tage müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass wir uns auch weiterhin in der Corona-Pandemie befinden. An dieser Stelle sei daher noch einmal auf die in diesem Jahr geltenden Regelungen für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten hingewiesen (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/teaser_informationen_urlauber.html).
Für einen sicheren Start ins neue Schuljahr ist es daher auch weiterhin wichtig, dass Urlaubsreisende nach Rückkehr die geltenden Quarantänevorgaben gewissenhaft beachten. Kinder und Jugendliche, die sich in einer entsprechenden Quarantäne befinden, werden selbstverständlich nicht in die Schule kommen können. Ein ganz wesentlicher Beitrag, insbesondere von Familien mit Schulkindern, ist eine Testung in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag bzw. eine ärztliche Abklärung unspezifischer Symptome. Dies kann nicht nur den Schulstart entlasten, sondern kann auch im Rahmen des Möglichen verhindern, dass ein Viruseintrag in Schulen erfolgt.
(aus: Corona-Schulinformation 2021 - 40 vom 20.7.21)