Aufsteigen und Versetzung in der Sekundarstufe I

Das Aufsteigen und Versetzen in der Mittelstufe veränderte sich bereits mit der Schulartverordnung von 2011 (SAVOGym vom 04. Juli 2011). Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 – 9 bedeutet das seitdem, dass sie, falls es Leistungsschwächen in einzelnen Fächern gibt, mit einem „Vorbehalt“ quasi auf Probe in die nächste Klassenstufe aufsteigen können und das erste Schulhalbjahr dort als „Probehalbjahr“ durchlaufen wird.

Die Kriterien, nach denen ein Vorbehalt ausgestellt wurde, sind mit der derzeit gültigen Schulartverordnung (SAVOGym vom 21.06.2019) aktualisiert worden. Hierbei wurde auch die Rolle der drei Kernfächer Mathematik, Englisch und Deutsch aufgewertet.

Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Übersicht.

Zuerkennung von Bildungsabschlüssen

Im Verlauf der Sekundarstufe I können folgende Bildungsabschlüsse erworben werden:

  1. mit der Versetzung in die 10. Klasse den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA)
  2. mit der Versetzung in die 11. Klasse den Mittleren Schulabschluss (MSA).

Fördermaßnahmen

Liegen in einzelnen Fächern Leistungsprobleme vor oder steht eine Versetzungsentscheidung (z.B. ein Vorbehalt oder sogar eine Schrägversetzung) zur Diskussion, werden zwischen den betroffenen Schülerinnen und Schülern und den jeweiligen Fach- und Klassenleitungen Fördermaßnahmen verabredet. Diese werden den Eltern schriftlich bzw. telefonisch mitgeteilt. Fördermaßnahmen können aber auch unabhängig von Versetzungsentscheidungen ausgestellt werden, um z.B. phasenweise Lernschwierigkeiten in einzelnen Fächern auffangen zu können. 

Zur weiteren Unterstützung stellt die Schule eine Liste für Angebote im Rahmen der "Nachhilfebörse" an unserer Schule im Sekretariat zur Verfügung. Dies bedeutet:

Wer in einzelnen Fächern Nachhilfe bei älteren Schülerinnen und Schülern in Anspruch nehmen möchte, kann die Liste mit den betreffenden Kontaktdaten im Sekretariat einsehen und sich auf diesem Weg Unterstützung suchen. Die genaueren Modalitäten des Nachhilfeunterrichts (Zeiten, Kosten, Inhalte etc.) werden zwischen den Nachhilfeanbietenden und den nachfragenden Familien verabredet. Die Schule unterstützt hier lediglich die Herstellung des Erstkontakts.

Weitere Fördermaßnahmen entnehmen Sie bitte dem Förderkonzept unserer Schule.

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