Das Wichtigste in Kürze:

  • Testpflicht für alle in der Schule Tätigen (Lehrer, SchülerInnen,...) zweimal in der Woche, wobei eine Testung nicht älter als drei Tage sein darf. Der Test kann in der Schule, aber auch zu Hause (Selbsterklärung) oder in einem Testzentrum/Apotheke stattfinden.

Sofern die Testung zu Hause durchgeführt worden ist (Achtung: spätestens 3 Tage nach dem letzten Test muss eine erneute Testung erfolgen!):
Qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen PoC-Antigentest zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus

Die Einverständniserklärung zur Selbsttestung in der Schule (bitte am ersten Schultag ausgefüllt und unterschrieben mit in die Schule bringen) findet sich hier!

Bitte bleiben Sie alle gesund!

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